Gemeindeamt für Umweltschutz
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Brandschutz
Das Zeil vom Brandschutz ist der Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Um dieses Ziel zu erreichen sind in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften verbindliche Massnahmen festgelegt. Die Brandschutzbehörden überwachen die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und ordnen, soweit nötig, Kontrollen an. Für Gebäude und Räume mit hoher Brandgefahr oder grosser Personengefährdung ist das kantonale Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz zuständig. Für Gebäude und Räume mit normaler Brandgefahr ist der kommunale Brandschutzexperte zuständig.
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Informationen:
Kommunaler Brandschutzexperte Schübelbach (PDF, 88kB)
Gesuchsformular Wärmetechnische Anlagen (PDF, 187kB)
Merkblatt über Sicherheitsmassnahmen bei öffentlichen Anlässen (PDF, 44kB)
Brandschutzvorschriften
Arbeitshilfen Brandschutz Kanton Schwyz
Brandschutznachweis
Gemeinde Schübelbach  
Gemeindeamt für Umweltschutz 
Grünhaldenstrasse 3 
Postfach 74 
8862 Schübelbach  
  055 450 56 16 
  055 450 56 57 
  berthil.vanbrussel@schuebelbac... 
 
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