| Das Zeil vom Brandschutz ist der Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Um dieses Ziel zu erreichen sind in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften verbindliche Massnahmen festgelegt. Die Brandschutzbehörden überwachen die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und ordnen, soweit nötig, Kontrollen an. Für Gebäude und Räume mit hoher Brandgefahr oder grosser Personengefährdung ist das kantonale Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz zuständig. Für Gebäude und Räume mit normaler Brandgefahr ist der kommunale Brandschutzexperte zuständig. |
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