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Wer hat Beiträge zu entrichten?
Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder hier ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
Selbständigerwerbende.
Erwerbstätige haben Beiträge zu entrichten ab 1. Januar des Kalenderjahres, das der Vollendung des 17. Altersjahres folgt. Für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, endet die Beitragspflicht mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre).
Formularbestellungen
im Onlineschalter Gemeinde Schübelbach
Informationen zur AHV/IV
Hompage Ausgleichskasse Kanton Schwyz
Adresse
Gemeinde Schübelbach
AHV Zweigstelle
Grünhaldenstrasse 3
Postfach 74
8862 Schübelbach
Tel: 055 450 56 50
Fax: 055 450 56 57
EMail:
sabrina.kistler@schuebelbach.c...
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