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AHV

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Wer hat Beiträge zu entrichten?
  • Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder hier ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
  • Selbständigerwerbende.


  • Erwerbstätige haben Beiträge zu entrichten ab 1. Januar des Kalenderjahres, das der Vollendung des 17. Altersjahres folgt. Für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, endet die Beitragspflicht mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre).


    Formularbestellungen
    im Onlineschalter Gemeinde Schübelbach


    Informationen zur AHV/IV
    Hompage Ausgleichskasse Kanton Schwyz

    AdresseGemeinde Schübelbach
    AHV Zweigstelle
    Grünhaldenstrasse 3
    Postfach 74
    8862 Schübelbach 
    Tel: 055 450 56 50
    Fax: 055 450 56 57
    EMail: sabrina.kistler@schuebelbach.c...

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