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Strompreise

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Details Tarifzeiten

Hochtarif: Montag bis Freitag 07.00 bis 20.00 Uhr Samstag 07.00 bis 13.00 Uhr Niedertarif: übrige Zeit Detaillierte Auskunft erhalten Sie unter Telefon 055 450 56 76 (während den Bürozeiten)

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Strompreise 2009/2012 auf einen Blick

Zusammenfassung Strompreise 2009 (PDF, 25kB) Zusammenfassung Strompreise 2010 (PDF, 25kB) Zusammenfassung Strompreise 2011 (PDF, 25kB) Zusammenfassung Strompreise 2012 (PDF, 25kB)

Detailangaben zu den Strompreisen 2011/2012


Haushalte und Kleingewerbe Mittleres Gewerbe Industrie Niederspannung Hochspannung Baustrom und prov. Anschlüsse Wärmepumpen Haushalte und Kleingewerbe Mittleres Gewerbe Industrie Niederspannung Hochspannung Baustrom und prov. Anschlüsse Wärmepumpen

Energieverrechnung und Inkasso

Die Ablesung der Zähler und die Verrechnung der Energie erfolgen gemäss dem Reglement über die Abgabe elektrischer Energie, Ziffer 8.1 und 8.5. Die Rechnungsstellung erfolgt in regelmässigen, vom Werk zu bestimmenden Zeitabständen. Es behält sich vor, zwischen den Zählerablesungen Teilrechnungen im Rahmen des voraussichtlichen Bezuges zu stellen. Das Werk ist auch berechtigt, Vorauszahlungen oder sonstige Sicherstellungen zu verlangen oder Münzkassierzähler einzubauen. Münzkassierer dürfen so eingestellt werden, dass ein angemessener Teil der eingeworfenen Münzen zur Tilgung bestehender Forderungen übrig bleibt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Zustellung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Säumige erhalten eine schriftliche Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 8 Tagen. Für die Mahnung kann eine Gebühr verrechnet werden. Wird nicht innert 8 Tagen nach der Mahnung bezahlt, ist das Werk berechtigt, die Rechnungen an das Betreibungsamt weiterzuleiten, Verzugszinsen zu verlangen und die Energiezufuhr zu unterbrechen. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Mieters haftet der Hauseigentümer für die Ausstände. Bei allen Rechnungen und Zahlungen können Fehler und Irrtümer richtig gestellt werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Anschluss- und Lieferbedingungen, Ziffer 8.6.



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