AHV
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Wer hat Beiträge zu entrichten?
.Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder hier ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
.Selbständigerwerbende.
Erwerbstätige haben Beiträge zu entrichten ab 1. Januar des Kalenderjahres, das der Vollendung des 17. Altersjahres folgt. Für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, endet die Beitragspflicht mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre).
Formularbestellungen
im Onlineschalter Gemeinde Schübelbach
Informationen zur AHV/IV
Hompage Ausgleichskasse Kanton Schwyz
Gemeinde Schübelbach 
AHV Zweigstelle 
Grünhaldenstrasse 3 
Postfach 74 
8862 Schübelbach 
  055 450 56 50 
  055 450 56 57 
  sabrina.kistler@schuebelbach.c... 
 
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