Das Gemeindeamt für Umweltschutz ist zuständig für den Vollzug und der Durchsetzung der Umweltschutzgesetze und Verordnungen.
Das Schweizerische Bundesgesetz über den Umweltschutz soll Menschen, Tiere und Pflanzen gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen (Grundwasserverunreinigungen, Gewässerverunreinigungen, Luftverunreinigungen, Bodenbelastungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen).
Der Umweltschutzbeauftragte stellt sicher, dass die Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften auf kommunaler Ebene eingehalten werden. |
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