 | Aufwertung des besiedelten Raumes nach ökologischen Gesichtspunkten (z.B. Bachöff-nungen, Anpflanzen von Baumgruppen)
| | |  | Erhaltung charakteristischer Landschaftsteile sowie der Schutzgebiete von kommunaler, kantonaler und nationaler Bedeutung durch eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung und Pflege
| | |  | Ortskernbildung durch zentrumsfördernde Gestaltung der Dörfer Buttikon, Schübelbach und Siebnen
| | |  | Sicherung der Grünflächen zwischen den Ortsteilen Buttikon, Schübelbach und Siebnen und sorgfältige Ausgestaltung der Übergänge zwischen Siedlung und Landschaft |
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