|
|
| Bekommt eine Frau ein Kind und ist nicht mit dessen Vater verheiratet, besteht das Kindesverhältnis nur zur Mutter. Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zum Vater begründet. |
|
|
Informieren Sie sich beim Zivilstandsamt des Wohnortes des Vaters oder der Mutter über die benötigten Papiere und das Vorgehen - am besten schon vor der Geburt. |