Anerkennung
Bekommt eine Frau ein Kind und ist nicht mit dessen Vater verheiratet, besteht das Kindesverhältnis nur zur Mutter. Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zum Vater begründet.
Informieren Sie sich beim Zivilstandsamt des Wohnortes des Vaters oder der Mutter über die benötigten Papiere und das Vorgehen - am besten schon vor der Geburt.
ZIVILSTANDSAMT AUSSERSCHWYZ 
Unterdorfstrasse 9 
Postfach 140 
8808 Pfäffikon 
  055 416 93 00 
  055 416 93 09 
  zivilstandsamt@freienbach.ch 
 
HOMETOP
  [Druckversion] [an einen Freund senden]