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Anerkennung

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Bekommt eine Frau ein Kind und ist nicht mit dessen Vater verheiratet, besteht das Kindesverhältnis nur zur Mutter. Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zum Vater begründet.

Informieren Sie sich beim Zivilstandsamt des Wohnortes des Vaters oder der Mutter über die benötigten Papiere und das Vorgehen - am besten schon vor der Geburt.

AdresseZIVILSTANDSAMT AUSSERSCHWYZ
Unterdorfstrasse 9
Postfach 140
8808 Pfäffikon 
Tel: 055 416 93 00
Fax: 055 416 93 09
EMail: zivilstandsamt@freienbach.ch

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