Der Wasserbezug wird auf Grund der Anzeige des installierten Wasserzählers verrechnet. Dieser wird halbjährlich abgelesen. Auf gleicher Faktura wird die Gebühr für das Abwasser erhoben.
Die Ansätze sind wie folgt:
Grundgebühr pro Halbjahr Trinkwasser pro m³ Abwasser pro m³