Zu- und Wegzüge
Anmeldung
Neuzuzüger müssen sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt mit folgenden Unterlagen anmelden:
Abmeldung
Wegzüger müssen die Abmeldung beim Einwohneramt melden (Bekanntgabe der neuen Adresse) und dazu folgendes mitbringen:
Schweizer:
.Heimatscheine
.Familienbüchlein (wenn nicht ledig)
.Versicherungsausweis der Krankenkasse (Police oder Kärtchen)
.AHV-Ausweis
.Mietvertrag
.Militär-Dienstbüchlein (bei Zuzug von anderem Kanton)
.Bestätigung des Kirchenaustritts (wenn ref. od. kath. getauft und aus der Kirche ausgetreten)
 
Ausländer:
.Reisepass
.Ausländerausweis
.AHV-Ausweis
.Mietvertrag
.Familienbüchlein resp. Eheschein und Geburtscheine der Kinder
.Versicherungsausweis der Krankenkasse (Police oder Kärtchen)
.Bestätigung des Kirchenaustritts (wenn ref. od. kath. getauft und aus der Kirche ausgetreten
.Bei 1. Anmeldung in der Schweiz zusätzlich 2 Passfotos und Arbeitsvertrag
Schweizer:
.Schriftenempfangsschein
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausländer:
.Ausländerausweis
Gemeinde Schübelbach 
Einwohneramt 
Grünhaldenstrasse 3 
Postfach 74 
8862 Schübelbach 
  055 450 56 56 
  055 450 56 57 
  beatrice.holdener@schuebelbach... 
 
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