Strompreise
Tarifzeiten
Hochtarif:

Montag bis Freitag
07.00 bis 20.00 Uhr

Samstag
07.00 bis 13.00 Uhr

Niedertarif: übrige Zeit





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Telefon 055 450 56 76
(während den Bürozeiten)

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Strompreise 2009/2012 auf einen Blick
Zusammenfassung Strompreise 2009 (PDF, 25kB)
Zusammenfassung Strompreise 2010 (PDF, 25kB)
Zusammenfassung Strompreise 2011 (PDF, 25kB)
Zusammenfassung Strompreise 2012 (PDF, 25kB)
Detailangaben zu den Strompreisen 2011/2012
.2011:
.EMN 040 (PDF, 30kB)
.EMN 100 (PDF, 31kB)
.EMN 100 NS (PDF, 31kB)
.EMN 100 HS (PDF, 31kB)
.EMN T (PDF, 30kB)
.EMN UL (PDF, 31kB)
 
.2012:
.EMN 040 (PDF, 30kB)
.EMN 100 (PDF, 31kB)
.EMN 100 NS (PDF, 31kB)
.EMN 100 HS (PDF, 31kB)
.EMN T (PDF, 30kB)
.EMN Unterbruch (PDF, 31kB)

Haushalte und Kleingewerbe
Mittleres Gewerbe
Industrie Niederspannung
Hochspannung
Baustrom und prov. Anschlüsse
Wärmepumpen


Haushalte und Kleingewerbe
Mittleres Gewerbe
Industrie Niederspannung
Hochspannung
Baustrom und prov. Anschlüsse
Wärmepumpen
Energieverrechnung und Inkasso
Die Ablesung der Zähler und die Verrechnung der Energie erfolgen gemäss dem Reglement über die Abgabe elektrischer Energie, Ziffer 8.1 und 8.5. Die Rechnungsstellung erfolgt in regelmässigen, vom Werk zu bestimmenden Zeitabständen. Es behält sich vor, zwischen den Zählerablesungen Teilrechnungen im Rahmen des voraussichtlichen Bezuges zu stellen. Das Werk ist auch berechtigt, Vorauszahlungen oder sonstige Sicherstellungen zu verlangen oder Münzkassierzähler einzubauen. Münzkassierer dürfen so eingestellt werden, dass ein angemessener Teil der eingeworfenen Münzen zur Tilgung bestehender Forderungen übrig bleibt.

Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Zustellung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Säumige erhalten eine schriftliche Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 8 Tagen. Für die Mahnung kann eine Gebühr verrechnet werden. Wird nicht innert 8 Tagen nach der Mahnung bezahlt, ist das Werk berechtigt, die Rechnungen an das Betreibungsamt weiterzuleiten, Verzugszinsen zu verlangen und die Energiezufuhr zu unterbrechen.

Bei Zahlungsunfähigkeit eines Mieters haftet der Hauseigentümer für die Ausstände.

Bei allen Rechnungen und Zahlungen können Fehler und Irrtümer richtig gestellt werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Anschluss- und Lieferbedingungen, Ziffer 8.6.
 
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